
Zahnersatz: Regelversorgung vs. Privatversorgung
Bei Zahnersatz stellt sich bei Patienten selbstverständlich die Frage welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden und welchen Anteil Sie selbst tragen müssen: Die Kosten hängen unter anderem davon ab ob eine Regelversorgung oder Privatversorgung gewünscht wird.
Was bedeutet Regelversorgung
Unter Regelversorung versteht man eine medizinisch ausreichende Grundversorgung mit Zahnersatz. Diese garantiert eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Die Krankenkassen übernehmen 60% der Kosten der Regelversorgung. Bei einem lückenlos geführten Bonusheft steigt der Anteil den die gesetzliche Krankenkasse übernimmt auf 75%. Die Regelversorgung erfüllt die Basisfunktion, Abstriche müssen bei Ästhetik und höchsten Komfort in Kauf genommen werden.
Beispiele für eine Regelversorgung:
- Metallkrone bei einem stark beschädigten Zahn.
- Modellgussprothese bei mehreren fehlenden Zähnen.
- Brücke aus Metall ohne besondere Ästhetik.
Was bedeutet Privatversorgung
Die Privatversorgung umfasst alle Versorgungsformen, die über die Regelversorgung hinausgehen. Hier kann der Patient individuell ästhetische Materialien und modernste Verfahren auswählen. Die Krankenkasse übernimmt allerdings auch hier nur den Anteil der entsprechenden Regelversorgung. Die Mehrkosten für Materialien, Labor und Behandlung trägt der Patient selbst.
Durch unseren Auslandszahnersatz können Patienten in unserer Zahnarztpraxis im BUZ Regensburg äußerst günstige, ästhetische Privatversorgungen in Anspruch nehmen.
Beispiele für Privatversorgung:
- Vollkeramikkrone oder Zirkonkrone statt Metallkrone
- Teleskop- oder Geschiebeprothese statt Modellgussprothese
- Implantat mit Keramikkrone als Alternative zu einer Brücke